In diesem Fall verfügt man über überschüssige Energie, die an Sonnentagen erzeugt und im Stromnetz oder in Batterien gespeichert wird. Der Eigentümer der SunRoof-Anlage kann mit einem kommunalen Energieversorger in einer für alle Beteiligten vorteilhaften Weise die Abwicklung der Restenergie regeln. Anlagen bis 10 kWp können 80 % der gespendeten Energie aus dem Energienetz ziehen und Anlagen von 10 bis 40 kWp können 70 % der gespendeten Energie ziehen.